Schiffsführerpatent 20m / Kapitänspatent
- Schiffsführerpatent - 20 m -Wasserstraße Donau, Seen und Flüße (max 12 Fahrgästen)
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen bis 20 m Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen - Schiffsführerpatent - 20 m - Seen und Flüsse (Keine Fahrgastbegrenzung)
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen bis 20 m Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
- Kapitänspatent - Schifferpatent für die Binnenschifffahrt B (Keine Fahrgastbegrenzung)
Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern - Kapitänspatent - Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Erforderliche Fahrpraxis!
Die Fahrpraxis ist als Besatzungsmitglied zu erbringen, welches regelmäßig unter Aufsicht und Anleitung eines Schiffsführers als Rudergänger oder Steuermann am Führen eines Fahrzeuges auf Wasserstraßen, die zumindest zum Teil auf EU-Gebiet liegen, teilnahm.
Schiffsführerpatent 20m: Mindestnachweis für die Fahrpraxis
- Donau und Seen
2 Monate (Schiffslänge > 10m erforderlich) - Seenpatent
1 Monat (Keine Streckenkunde, Begrenzung auf Gewässer und Fahrzeuge möglich!)
NEU - Die Befahrung der Strecke Hainburg - Passau ist für dieses Patent entfallen!
Kapitänspatent B: Mindestnachweis für die Fahrpraxis
- Donau und Seen
24 Monate auf Fahrgastschiffen mit mehr als 20m Länge
12 Monate bei Einschränkungen auf Fahrgastschiffe mit weniger als 20m Länge - auf Fahrgastschiffen mit mehr als 10m Länge. - Seen und Flüsse
12 Monate auf Fahrgastschiffen mit mehr als 20m Länge erforderlich
6 Monate bei Einschränkungen auf Fahrgastschiffe mit weniger als 30m Länge- auf Fahrgastschiffen mit mehr als 15m Länge.
Erforderliche Unterlagen, Vorbereitung, Kostenaustellung!
Mindestalter | Vollendetes 18. Lebensjahr 21 Jahre beim Kapitänspatent |
Theorie Praxis |
Der Theorieteil beginnt mit der Ausbildung wie beim Schiffsführerpatent 10m. Anschließend gibt es dann ein spezielle Vorbereitung für das 20m bzw. das Kapitänspatent (Ausbildungsdauer ca. 20 h beim 20m Patent) Die Theorieprüfung kann mit der Praxisausbildung verbinden. Bei den erforderlichen Praxisnachweisen sind wir Ihnen gerne behilflich. Die praktische Ausbildung und die Prüfungsfahrt erfolgt mit dem Motorschiff MS Marbach. Prüfung u Ausbildung auch mit dem eigenem Boot möglich. |
Kursorte | Krummnussbaum, weitere Ausbildungsorte auf Anfrage. |
Prüfung | Prüfungskommission (Bundsministerium), Prüfung für die Theorie und die Praxis (1 Tag) wird zu Kursbeginn festgelegt. |
Kosten | Theorie ab € 690.- / Praxis 650.- *) Beinhaltet nicht den erf. Fahrpraxisnachweis |
Lehrunterlagen | Lehrbuch u. div. Kopien € 89.- |
Prüfungskosten | Theorie und Praxis ca. € 130.- |
Erforderliche Unterlagen |
1. Hilfekurs (min. 16 h) oder Führerschein D Geburtsurkunde, Pass oder Personalausweis 2 Passfotos Nachweis der Fahrpraxis Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) |
*) Achtung: In der Praxisausbildung sind die erforderliche Fahrpraxisnachweise nicht enthalten!
So erleben Sie unsere Ausbildungskurse für den Motorbootführerschein in der Praxis (Image-Video)
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Streckenkunde
Die Strecke Wien - Passau ist zu lernen. Dies hört sich im ersten Moment schlimmer an, als es in Wirklichkeit ist. Sie können sich die Streckenbeschreibung bereits nach Ihrer Anmeldung/Anzahlung per e-Mail zuschicken lassen.
Organisation und Ablauf
Nach Erhalt ihrer Anmeldung, wird Ihnen die Einladung für den Kursbesuch zugeschickt. Die Lehrunterlagen können gegen eine Anzahlung mitangefordert werden. Sämtliche Formalitäten werden von der Schule erledigt.Die Einladung für den Kursbeginn erfolgt ca. zwei Wochen davor.
Formular für die Fahrpraxisbestätigung
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